Ältere Wohnmobile ab 3,5 Tonnen müssen jährlich zur Hauptuntersuchung. Vorausgesetzt sie sind sechs Jahre und älter. Als Grund nannte das Verwaltungsgericht Koblenz in seinem Urteil hohe Mängelraten.
Source
Pro Mobil
http://www.promobil.de/aktuell/urteil-des-verwaltungsgerichts-koblenz-ueber-6532274.html